1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“)
der Chamaeleon Digital Vision GmbH (nachfolgend „Chamaeleon“) gelten für
alle Verträge, die zwischen der Firma Chamaeleon und ihren Kunden (nachfolgend
"Kunde") für die Erbringung von Leistungen der Firma Chamaeleon abgeschlossen
werden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14),
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden
werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Chamaeleon diesen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in
jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen seiner Bestellung/
Beauftragung auf seine Bedingungen verweist und Chamaeleon dem
nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag
(z.B. Fristsetzungen) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne
dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche
Formvorschriften und weitere Nachweise bleiben unberührt.
2. Leistungen
2.1.Chamaeleon erbringt Leistungen in den Bereichen Postproduktion, Schnitt,
Online, Farbkorrektur, Animation, Virtual Production und weitere verwandte
Leistungen.
2.2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder
Vertrag.
2.3. Chamaeleon ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte als Subunternehmer
einzusetzen.
3. Vertragsschluss
3.1. Angebote von Chamaeleon sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Die Bestellung des Kunden (auch wenn er diese als „Auftrag“ bezeichnet), gilt
als verbindliches Vertragsangebot des Kunden. Sofern sich aus der Bestellung
nichts anderes ergibt, ist Chamaeleon berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb
von vier (4) Wochen nach seinem Zugang bei Chamaeleon anzunehmen.
3.3. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Chamaeleon
oder durch die Erbringung der vereinbarten Leistung zustande.
3.4. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch Chamaeleon.
3.5 Chamaeleon erbringt seine Leistungen auf Grundlage der vor Auftragserteilung
mitgeteilten Anforderungen und Vorgaben des Kunden, das bedeutet:
Soweit ein Re-Briefing, Pflichtenheft, Konzept oder Drehbuch auf Grundlage
dieser Anforderungen und Vorgaben erstellt wurde, bildet dieses die Grundlage
der Leistungen. Wurde kein Re-Briefing, Pflichtenheft, Konzept oder
Drehbuch erstellt, entwirft Chamaeleon eine Leistungsbeschreibung und/ oder
Protokolle über die Anforderungen und Vorgaben, die dem Kunden schriftlich
oder in Textform mitgeteilt werden. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 10
Arbeitstagen (Arbeitstage sind alle Tage von Montag bis Freitag, an denen am
Sitz von Chamaeleon gearbeitet wird) nach Zugang schriftlich Einwendungen
oder/ und Änderungswünsche erhebt, gelten die mitgeteilten Leistungsbeschreibungen
und/ oder Protokolle als genehmigt und damit als Grundlage der
Leistungen. Chamaeleon weist den Kunden bei Mitteilung der Leistungsbeschreibung
und/ oder Protokolle ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens
sowie die Frist hin.
3.6. Hinsichtlich der gestalterischen und künstlerischen Ausarbeitung und Umsetzung
hat Chamaeleon im Rahmen etwaiger Vorgaben des Kunden Gestaltungsfreiheit.
Soweit nicht anders vereinbart, bestehen die Leistungen aus einer
Konzeptions-, Entwurfs- und Umsetzungsphase.
3.7. Nach Abschluss jeder Phase bilden deren Ergebnisse die Grundlage für die
nächste Phase. Soweit der Kunde die Ergebnisse einer Phase freigibt oder abnimmt,
können hiervon abweichende oder zusätzliche Anforderungen in einer
nachfolgenden Phase nur gegen gesonderte Vergütung beansprucht werden.
4. Vorzeitige Kündigung/ unberechtigter Rücktritt, Annullierungskosten
4.1 Kündigt der Kunde einen erteilten Auftrag vorzeitig, ohne dass die Kündigung
durch Chamaeleon zu vertreten ist, oder tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag
zurück, kann Chamaeleon – unbeschadet des Rechts, einen höheren Schaden
geltend zu machen – eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 v. H.
der vereinbarten Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
geringeren Schadens vorbehalten.
4.2. Eine auf eine gewisse Dauer angelegte Leistungsvereinbarung mit einer monatlichen
Vergütung für Chamaeleon, die auch in einem monatlichen Retainer
bestehen kann, kann von jeder Partei ordentlich nur mit einer Frist von drei
Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde stellt alle zur Produktion erforderlichen Inhalte, Materialien und Informationen
rechtzeitig zur Verfügung. Der Kunde steht dafür ein, dass er zur
Verwertung aller von ihm übergebenen Inhalte berechtigt ist. Für die Fehlerhaftigkeit
überlassener Inhalte ist der Kunde verantwortlich.
5.2. Verzögert sich die Fertigstellung der Produktion aufgrund mangelnder Mitwirkung
des Kunden, trägt dieser die daraus entstehenden Mehrkosten. Der
Kunde wird bei Testläufen, Präsentationen, Abnahmetests und sonstigen abzustimmenden
Sachverhalten im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und
sorgfältige Prüfung und Entscheidung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche
sind Chamaeleon jeweils unverzüglich mitzuteilen.
5.3. Ist der Kunde zur Verwendung der Chamaeleon überlassenen Inhalte nicht berechtigt,
stellt er Chamaeleon von allen Ersatzansprüchen Dritter, deren Rechte
hierdurch verletzt wurden, vollumfänglich frei sowie erstattet Chamaeleon die
entsprechenden Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Urheberrechte und Nutzungsrechte
6.1. Alle Urheberrechte an den durch die Leistungen erstellten Inhalten/ Werken,
einschließlich aber nicht beschränkt auf Videos, Filme, Texte und Grafiken, verbleiben
bei Chamaeleon oder bei den jeweiligen Lizenzgebern, soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart.
6.2. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde, sofern
nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich
unbegrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung in der vereinbarten Nutzungsart
für den vereinbarten Zweck.
6.3. Eine Weitergabe oder Bearbeitung des Materials, eine Vervielfältigung, Verbreitung
oder Bearbeitung der Inhalte durch den Kunden bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch Chamaeleon.
6.4. Chamaeleon ist berechtigt, die von ihr geschaffenen Werke und Leistungen im
Rahmen ihrer Eigenwerbung (z.B. auf der eigenen Website, in Social Media,
auf Messen oder in Präsentationen) zu verwenden. Darüber hinaus ist Chamaeleon
berechtigt, die Tätigkeit für einen Kunden im Rahmen eigener Werbemaßnahmen
oder Aktionen zu erwähnen oder in der Presse zu veröffentlichen.
7. Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI)
7.1. Chamaeleon setzt ggf. KI-gestützte Werkzeuge zur Effizienzsteigerung im Rahmen
der Postproduktion ein. Die Ergebnisse werden regelmäßig durch qualifiziertes
Personal überprüft.
7.2. Die durch Chamaeleon erstellten Werke dürfen weder vom Kunden noch von
Dritten zur Schulung, zum Training oder zur Verbesserung von KI-Systemen
verwendet werden.
7.3. Sofern der Kunde Chamaeleon Daten (z. B. Text, Bild, Ton) zur Verfügung
stellt, die im Rahmen von KI-gestützten Tools verarbeitet werden, sichert der
Kunde Chamaeleon zu, Inhaber der erforderlichen Rechte zu sein und stellt
Chamaeleon von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
7.4. Der Kunde bleibt Eigentümer der von ihm bereitgestellten Daten. Chamaeleon
erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer des Projekts und für die zur
Vertragserfüllung notwendigen Zwecke.
8. Termine, Fertigstellungsfristen, Abnahme und Mängelhaftung
8.1. Termine und Fertigstellungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei
denn, sie wurden von Chamaeleon ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt.
8.2. Termine und Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Verzögerungen durch
Höhere Gewalt oder andere von Chamaeleon nicht zu vertretende Ereignisse
um die Dauer der Verzögerung. Der Kunde wird in diesem Fall benachrichtigt.
Höhere Gewalt wird definiert als ein von außen kommendes, keinen betrieblichen
Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise
zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis. Dies umfasst insbesondere,
aber nicht abschließend Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche
Anordnungen, Krieg, Streik sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare
Ereignisse.
8.3. Alle Leistungsfristen und Termine sind auch nur dann verbindlich, wenn sämtliche
Unterlagen, Informationen und Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen
des Kunden rechtzeitig, vollständig und vollständig lesbar bei Chamaeleon
eintreffen. Für Terminverzögerungen übernimmt Chamaeleon keine
Haftung, wenn sie durch verspätet, unvollständig oder nicht vollständig lesbar
eingereichte Kundenunterlagen, -informationen oder -erklärungen, durch Änderungswünsche
des Kunden oder durch Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten
Auftragsumfanges verursacht wurden.
8.4. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung und/ oder das fertiggestellte
Werk unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von
sieben (7) Tagen schriftlich gegenüber Chamaeleon zu rügen.
8.5. Erfolgt die Rüge nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung und/ oder das
Werk als genehmigt/ abgenommen, es sei denn, es handelt sich um versteckte
Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar sind. In diesem Fall ist
der Kunde verpflichtet, die Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung zu
rügen. Die Rüge muss Art und Umfang des Mangels hinreichend deutlich beschreiben,
um Chamaeleon eine Überprüfung zu ermöglichen.
Die Beweislast für die ordnungsgemäße und fristgerechte Absendung der
Mängelrüge trägt der Kunde.
8.6. Liegt ein ordnungsgemäß gerügter und nachweislich von Chamaeleon zu vertretender
Mangel vor, leistet Chamaeleon nach ihrer Wahl Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung
(ein Fehlschlagen liegt erst nach mindestens zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen
vor) ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Minderung
des vereinbarten Entgelts zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
8.7. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche,
bestehen nur unter den Voraussetzungen des § 9 (Haftung) dieser AGB.
9. Haftung
9.1. Chamaeleon haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet
Chamaeleon bei leichter Fahrlässigkeit nur für Schäden aus
a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf); In diesem Fall ist die Haftung
jedoch auf den Ersatz der vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schäden begrenzt.
9.2. Die sich aus Absatz 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber
Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden
Chamaeleon nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten
nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
der Leistung übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden
nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3. Im Übrigen ist die Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden
ausgeschlossen.
9.4. Die Haftung seitens Chamaeleon für die Verletzung von Schutzrechten Dritter
ist ausgeschlossen, wenn
a) die geltend gemachten Schutzrechte Chamaeleon bei Vertragsschluss
weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen (insbesondere bei
ausländischen oder nicht veröffentlichten Schutzrechten),
b) die Schutzrechtsverletzung auf einer Nutzung der Leistungen beruht, die
nicht dem vertraglich vereinbarten Zweck entspricht, oder
c) wenn die Schutzrechtsverletzung durch eine vom Kunden selbst oder durch
einen von ihm beauftragten Dritten vorgenommene Änderung der Leistung
verursacht wurde.
9.5 Für vom Kunden gelieferte Inhalte und Werke sowie von ihm beigestellte Leistungen
und Mitwirkende und deren Verwertung in den Leistungen von Chamaeleon
steht Chamaeleon nicht ein.
9.6 Bestehen seitens Chamaeleon rechtliche Bedenken hinsichtlich der vom Kunden
gewünschten Leistungen und/oder Inhalte und wurden diese nach Mitteilung
der Bedenken dennoch auf Wunsch des Kunden durchgeführt, so haftet
Chamaeleon nicht für die rechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen. Soweit der
Kunde eine rechtliche Prüfung wünscht, ist diese gesondert zu vergüten.
9.7 Chamaeleon wird die von ihr entworfenen Vorlagen, Entwürfe etc. dem Kunden
vorlegen, damit dieser die darin enthaltenen inhaltlichen Angaben überprüfen
kann. Gibt der Kunde die Vorlagen und/oder Entwürfe frei, übernimmt
er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der inhaltlichen Angaben.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Chamaeleon verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten
Informationen vertraulich zu behandeln.
10.2 Chamaeleon verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich
im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG). Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung
vertraglicher Pflichten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur
Vertragserfüllung notwendig ist. Diese Dritten sind verpflichtet, die Daten
ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken zu verwenden und die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen einzuhalten. Betroffene Personen haben
das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
ihrer Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
11. Aufbewahrungspflicht von Chamaeleon
Nach Beendigung des Auftrags ist Chamaeleon frei, sämtliche Vorlagen, Entwürfe,
Arbeitsmaterialien und sonstige selbst erstellte Unterlagen an den Kunden
heraus- bzw. zurückzugeben, aufzubewahren oder zu vernichten bzw.
zu löschen. Eine Verpflichtung zur Heraus- /Rückgabe oder zur Vernichtung/Löschung
besteht nicht.
12. Vergütung, Umsatzsteuer, Kalkulationsrisiko, ausländische Steuern,
Fremdleistungen
12.1 Die Preise für die Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder
Vertrag und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
12.2 Die Angebotspreise von Chamaeleon sind freibleibend. Sie gelten netto, zuzüglich
der im Einzelfall anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
12.3 Die Zahlungen an Chamaeleon erfolgen in Euro. Der vertraglich vereinbarte
Preis ist an den Wechselkurs des Euro zur jeweiligen Fremdwährung (z.B. USDollar)
gekoppelt. Eine Anpassung des Preises erfolgt automatisch, wenn der
Wechselkurs um mehr als 1 % vom bei Vertragsabschluss geltenden Kurs abweicht.
Die Anpassung basiert auf den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten
Wechselkursen.
12.4 Die Vergütung von Chamaeleon richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen,
wie sie in der Auftragsbestätigung beschrieben und berechnet sind.
Soweit eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, erfolgt die
Vergütung nach Aufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen der Chamaeleon
für die beteiligten Leistungsgruppen.
12.5 In der Vergütung sind die Leistungen und ggf. die Einräumung von Nutzungsrechten
enthalten.
12.6 Reise- und Nebenkosten sowie Spesen werden gesondert abgerechnet und
auf Anforderung des Kunden auch belegt.
12.7 Verursacht der Kunde durch nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen
des Vertrages höhere Kosten (z. B. für Produktion, Versand, Logistik, Zollabwicklung
etc.) als geplant, werden diese dem Kunden weiter berechnet. Das
gilt auch dann, wenn die nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrages zur Überschreitung einer Budget- Grenze führen.
12.8 Soweit bei Leistungen ausländischer Zulieferer oder Subunternehmer Umsatzsteuer
im jeweiligen Herkunftsland anfällt, ist der Kunde verpflichtet,
Chamaeleon von dieser ausländischen Umsatzsteuer freizustellen, sofern Chamaeleon
im Rahmen eines Vorsteuer-Vergütungsverfahrens oder einer vergleichbaren
Regelung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Chamaeleon stellt
dem Kunden in diesem Fall den vollen Rechnungsbetrag (inklusive der ausländischen
Umsatzsteuer) in Rechnung. Chamaeleon erstattet dem Kunden unverzüglich
nach Durchführung des Vorsteuer- Vergütungsverfahrens den tatsächlich
erhaltenen Erstattungsbetrag.
12.9 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung künstlerische, kreative oder technische
Leistungen Dritter mit Sitz im Ausland bezogen werden und dafür eine
Quellensteuer im Sinne von § 50a EStG oder einer vergleichbaren ausländischen
Regelung anfällt, stellt der Kunde Chamaeleon von sämtlichen daraus
resultierenden steuerlichen Pflichten und Belastungen frei. Dies gilt unabhängig
davon, ob eine Erstattung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens
möglich ist.
Entsprechende Steuerbeträge werden dem Kunden zusätzlich zu dem vereinbarten
Nettovergütungsbetrag weiterbelastet. Im Falle einer späteren Erstattung
oder Entlastung ist Chamaeleon verpflichtet, dem Kunden den Erstattungsbetrag
unverzüglich weiterzuleiten.
Diese Regelung gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde ausdrücklich
verlangt oder vorgibt, bestimmte ausländische Dritte zu beauftragen. In solchen
Fällen ist der Kunde verpflichtet, uns bei der steuerlichen Abwicklung,
insbesondere der Beantragung einer Freistellung oder Erstattung, umfassend
zu unterstützen, etwa durch Mitwirkung bei Anträgen, Abgabe von Erklärungen
oder Bereitstellung erforderlicher Nachweise.
13. Zahlungsbedingungen
13.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderten schriftlichen Vereinbarung
nichts anderes ergibt, sind Rechnungen netto (ohne Abzug) innerhalb
von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
13.2 Nach Beauftragung kann Chamaeleon aus der Gesamtauftragssumme einen
angemessenen Vorschuss anfordern, maximal jedoch 33% der vereinbarten
Vergütung.
13.3 Ist der Kunde mit der Zahlung einer Abschlagsrechnung in Höhe von mindestens
25% der Gesamtauftragssumme mehr als zehn Tage in Zahlungsverzug,
kann Chamaeleon vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Kunden zuvor
eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt hat. Ein Rücktritt ist ferner
zulässig, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahrens eröffnet
oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
13.4 Für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrages ist Chamaeleon berechtigt,
für die erbrachten Leistungen Zwischenabrechnungen zu erstellen. Ist der
Kunde mit der Zahlung einer Zwischenabrechnung in Höhe von mindestens
25% der Gesamtauftragssumme mehr als zehn Tage in Zahlungsverzug, kann
Chamaeleon vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Kunden zuvor eine angemessene
Nachfrist zur Zahlung gesetzt hat.
13.5 Nach Auftragsausführung und Abnahme des Werkes/ Genehmigung der Leistungen
als vertragskonform erstellt Chamaeleon eine Schlussrechnung, in der
sämtliche Leistungen, Auslagen und Kosten, sowie die bereits geleisteten
Akontozahlungen ausgewiesen sind. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
13.6 Bei Zahlungsverzug ist Chamaeleon berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu berechnen.
13.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Chamaeleon anerkannt
sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Düsseldorf Gerichtsstand; Chamaeleon ist
jedoch berechtigt, auch Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden
bzw. am Gerichtsstand gemäß einer vorrangigen Individualabrede zu erheben.
14.2 Für diese AGB und für die Vertrags- und Geschäftsbeziehung zwischen Chamaeleon
und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere
des UN-Kaufrechts, anwendbar.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Düsseldorf, 08.08.2025, Chamaeleon Digital Vision GmbH
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“)
der Chamaeleon Digital Vision GmbH (nachfolgend „Chamaeleon“) gelten für
alle Verträge, die zwischen der Firma Chamaeleon und ihren Kunden (nachfolgend
"Kunde") für die Erbringung von Leistungen der Firma Chamaeleon abgeschlossen
werden. Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14),
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden
werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Chamaeleon diesen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in
jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen seiner Bestellung/
Beauftragung auf seine Bedingungen verweist und Chamaeleon dem
nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag
(z.B. Fristsetzungen) sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne
dieser AGB schließt Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche
Formvorschriften und weitere Nachweise bleiben unberührt.
2. Leistungen
2.1.Chamaeleon erbringt Leistungen in den Bereichen Postproduktion, Schnitt,
Online, Farbkorrektur, Animation, Virtual Production und weitere verwandte
Leistungen.
2.2. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder
Vertrag.
2.3. Chamaeleon ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte als Subunternehmer
einzusetzen.
3. Vertragsschluss
3.1. Angebote von Chamaeleon sind freibleibend und unverbindlich.
3.2. Die Bestellung des Kunden (auch wenn er diese als „Auftrag“ bezeichnet), gilt
als verbindliches Vertragsangebot des Kunden. Sofern sich aus der Bestellung
nichts anderes ergibt, ist Chamaeleon berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb
von vier (4) Wochen nach seinem Zugang bei Chamaeleon anzunehmen.
3.3. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Chamaeleon
oder durch die Erbringung der vereinbarten Leistung zustande.
3.4. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung durch Chamaeleon.
3.5 Chamaeleon erbringt seine Leistungen auf Grundlage der vor Auftragserteilung
mitgeteilten Anforderungen und Vorgaben des Kunden, das bedeutet:
Soweit ein Re-Briefing, Pflichtenheft, Konzept oder Drehbuch auf Grundlage
dieser Anforderungen und Vorgaben erstellt wurde, bildet dieses die Grundlage
der Leistungen. Wurde kein Re-Briefing, Pflichtenheft, Konzept oder
Drehbuch erstellt, entwirft Chamaeleon eine Leistungsbeschreibung und/ oder
Protokolle über die Anforderungen und Vorgaben, die dem Kunden schriftlich
oder in Textform mitgeteilt werden. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 10
Arbeitstagen (Arbeitstage sind alle Tage von Montag bis Freitag, an denen am
Sitz von Chamaeleon gearbeitet wird) nach Zugang schriftlich Einwendungen
oder/ und Änderungswünsche erhebt, gelten die mitgeteilten Leistungsbeschreibungen
und/ oder Protokolle als genehmigt und damit als Grundlage der
Leistungen. Chamaeleon weist den Kunden bei Mitteilung der Leistungsbeschreibung
und/ oder Protokolle ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens
sowie die Frist hin.
3.6. Hinsichtlich der gestalterischen und künstlerischen Ausarbeitung und Umsetzung
hat Chamaeleon im Rahmen etwaiger Vorgaben des Kunden Gestaltungsfreiheit.
Soweit nicht anders vereinbart, bestehen die Leistungen aus einer
Konzeptions-, Entwurfs- und Umsetzungsphase.
3.7. Nach Abschluss jeder Phase bilden deren Ergebnisse die Grundlage für die
nächste Phase. Soweit der Kunde die Ergebnisse einer Phase freigibt oder abnimmt,
können hiervon abweichende oder zusätzliche Anforderungen in einer
nachfolgenden Phase nur gegen gesonderte Vergütung beansprucht werden.
4. Vorzeitige Kündigung/ unberechtigter Rücktritt, Annullierungskosten
4.1 Kündigt der Kunde einen erteilten Auftrag vorzeitig, ohne dass die Kündigung
durch Chamaeleon zu vertreten ist, oder tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag
zurück, kann Chamaeleon – unbeschadet des Rechts, einen höheren Schaden
geltend zu machen – eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 v. H.
der vereinbarten Vergütung verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines
geringeren Schadens vorbehalten.
4.2. Eine auf eine gewisse Dauer angelegte Leistungsvereinbarung mit einer monatlichen
Vergütung für Chamaeleon, die auch in einem monatlichen Retainer
bestehen kann, kann von jeder Partei ordentlich nur mit einer Frist von drei
Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde stellt alle zur Produktion erforderlichen Inhalte, Materialien und Informationen
rechtzeitig zur Verfügung. Der Kunde steht dafür ein, dass er zur
Verwertung aller von ihm übergebenen Inhalte berechtigt ist. Für die Fehlerhaftigkeit
überlassener Inhalte ist der Kunde verantwortlich.
5.2. Verzögert sich die Fertigstellung der Produktion aufgrund mangelnder Mitwirkung
des Kunden, trägt dieser die daraus entstehenden Mehrkosten. Der
Kunde wird bei Testläufen, Präsentationen, Abnahmetests und sonstigen abzustimmenden
Sachverhalten im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und
sorgfältige Prüfung und Entscheidung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche
sind Chamaeleon jeweils unverzüglich mitzuteilen.
5.3. Ist der Kunde zur Verwendung der Chamaeleon überlassenen Inhalte nicht berechtigt,
stellt er Chamaeleon von allen Ersatzansprüchen Dritter, deren Rechte
hierdurch verletzt wurden, vollumfänglich frei sowie erstattet Chamaeleon die
entsprechenden Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Urheberrechte und Nutzungsrechte
6.1. Alle Urheberrechte an den durch die Leistungen erstellten Inhalten/ Werken,
einschließlich aber nicht beschränkt auf Videos, Filme, Texte und Grafiken, verbleiben
bei Chamaeleon oder bei den jeweiligen Lizenzgebern, soweit nicht
ausdrücklich anders vereinbart.
6.2. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde, sofern
nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich
unbegrenztes Nutzungsrecht zur Verwendung in der vereinbarten Nutzungsart
für den vereinbarten Zweck.
6.3. Eine Weitergabe oder Bearbeitung des Materials, eine Vervielfältigung, Verbreitung
oder Bearbeitung der Inhalte durch den Kunden bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch Chamaeleon.
6.4. Chamaeleon ist berechtigt, die von ihr geschaffenen Werke und Leistungen im
Rahmen ihrer Eigenwerbung (z.B. auf der eigenen Website, in Social Media,
auf Messen oder in Präsentationen) zu verwenden. Darüber hinaus ist Chamaeleon
berechtigt, die Tätigkeit für einen Kunden im Rahmen eigener Werbemaßnahmen
oder Aktionen zu erwähnen oder in der Presse zu veröffentlichen.
7. Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI)
7.1. Chamaeleon setzt ggf. KI-gestützte Werkzeuge zur Effizienzsteigerung im Rahmen
der Postproduktion ein. Die Ergebnisse werden regelmäßig durch qualifiziertes
Personal überprüft.
7.2. Die durch Chamaeleon erstellten Werke dürfen weder vom Kunden noch von
Dritten zur Schulung, zum Training oder zur Verbesserung von KI-Systemen
verwendet werden.
7.3. Sofern der Kunde Chamaeleon Daten (z. B. Text, Bild, Ton) zur Verfügung
stellt, die im Rahmen von KI-gestützten Tools verarbeitet werden, sichert der
Kunde Chamaeleon zu, Inhaber der erforderlichen Rechte zu sein und stellt
Chamaeleon von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
7.4. Der Kunde bleibt Eigentümer der von ihm bereitgestellten Daten. Chamaeleon
erhält ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer des Projekts und für die zur
Vertragserfüllung notwendigen Zwecke.
8. Termine, Fertigstellungsfristen, Abnahme und Mängelhaftung
8.1. Termine und Fertigstellungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei
denn, sie wurden von Chamaeleon ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt.
8.2. Termine und Fertigstellungsfristen verlängern sich bei Verzögerungen durch
Höhere Gewalt oder andere von Chamaeleon nicht zu vertretende Ereignisse
um die Dauer der Verzögerung. Der Kunde wird in diesem Fall benachrichtigt.
Höhere Gewalt wird definiert als ein von außen kommendes, keinen betrieblichen
Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise
zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis. Dies umfasst insbesondere,
aber nicht abschließend Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche
Anordnungen, Krieg, Streik sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare
Ereignisse.
8.3. Alle Leistungsfristen und Termine sind auch nur dann verbindlich, wenn sämtliche
Unterlagen, Informationen und Erklärungen, insbesondere Freigabeerklärungen
des Kunden rechtzeitig, vollständig und vollständig lesbar bei Chamaeleon
eintreffen. Für Terminverzögerungen übernimmt Chamaeleon keine
Haftung, wenn sie durch verspätet, unvollständig oder nicht vollständig lesbar
eingereichte Kundenunterlagen, -informationen oder -erklärungen, durch Änderungswünsche
des Kunden oder durch Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten
Auftragsumfanges verursacht wurden.
8.4. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung und/ oder das fertiggestellte
Werk unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von
sieben (7) Tagen schriftlich gegenüber Chamaeleon zu rügen.
8.5. Erfolgt die Rüge nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung und/ oder das
Werk als genehmigt/ abgenommen, es sei denn, es handelt sich um versteckte
Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar sind. In diesem Fall ist
der Kunde verpflichtet, die Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung zu
rügen. Die Rüge muss Art und Umfang des Mangels hinreichend deutlich beschreiben,
um Chamaeleon eine Überprüfung zu ermöglichen.
Die Beweislast für die ordnungsgemäße und fristgerechte Absendung der
Mängelrüge trägt der Kunde.
8.6. Liegt ein ordnungsgemäß gerügter und nachweislich von Chamaeleon zu vertretender
Mangel vor, leistet Chamaeleon nach ihrer Wahl Nacherfüllung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung
(ein Fehlschlagen liegt erst nach mindestens zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen
vor) ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Minderung
des vereinbarten Entgelts zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
8.7. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche,
bestehen nur unter den Voraussetzungen des § 9 (Haftung) dieser AGB.
9. Haftung
9.1. Chamaeleon haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet
Chamaeleon bei leichter Fahrlässigkeit nur für Schäden aus
a) der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmäßig vertraut und vertrauen darf); In diesem Fall ist die Haftung
jedoch auf den Ersatz der vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schäden begrenzt.
9.2. Die sich aus Absatz 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber
Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden
Chamaeleon nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten
nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
der Leistung übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden
nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3. Im Übrigen ist die Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden
ausgeschlossen.
9.4. Die Haftung seitens Chamaeleon für die Verletzung von Schutzrechten Dritter
ist ausgeschlossen, wenn
a) die geltend gemachten Schutzrechte Chamaeleon bei Vertragsschluss
weder bekannt waren noch hätten bekannt sein müssen (insbesondere bei
ausländischen oder nicht veröffentlichten Schutzrechten),
b) die Schutzrechtsverletzung auf einer Nutzung der Leistungen beruht, die
nicht dem vertraglich vereinbarten Zweck entspricht, oder
c) wenn die Schutzrechtsverletzung durch eine vom Kunden selbst oder durch
einen von ihm beauftragten Dritten vorgenommene Änderung der Leistung
verursacht wurde.
9.5 Für vom Kunden gelieferte Inhalte und Werke sowie von ihm beigestellte Leistungen
und Mitwirkende und deren Verwertung in den Leistungen von Chamaeleon
steht Chamaeleon nicht ein.
9.6 Bestehen seitens Chamaeleon rechtliche Bedenken hinsichtlich der vom Kunden
gewünschten Leistungen und/oder Inhalte und wurden diese nach Mitteilung
der Bedenken dennoch auf Wunsch des Kunden durchgeführt, so haftet
Chamaeleon nicht für die rechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen. Soweit der
Kunde eine rechtliche Prüfung wünscht, ist diese gesondert zu vergüten.
9.7 Chamaeleon wird die von ihr entworfenen Vorlagen, Entwürfe etc. dem Kunden
vorlegen, damit dieser die darin enthaltenen inhaltlichen Angaben überprüfen
kann. Gibt der Kunde die Vorlagen und/oder Entwürfe frei, übernimmt
er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der inhaltlichen Angaben.
10. Vertraulichkeit und Datenschutz
10.1 Chamaeleon verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten
Informationen vertraulich zu behandeln.
10.2 Chamaeleon verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich
im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG). Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung
vertraglicher Pflichten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur
Vertragserfüllung notwendig ist. Diese Dritten sind verpflichtet, die Daten
ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken zu verwenden und die datenschutzrechtlichen
Bestimmungen einzuhalten. Betroffene Personen haben
das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
ihrer Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit.
11. Aufbewahrungspflicht von Chamaeleon
Nach Beendigung des Auftrags ist Chamaeleon frei, sämtliche Vorlagen, Entwürfe,
Arbeitsmaterialien und sonstige selbst erstellte Unterlagen an den Kunden
heraus- bzw. zurückzugeben, aufzubewahren oder zu vernichten bzw.
zu löschen. Eine Verpflichtung zur Heraus- /Rückgabe oder zur Vernichtung/Löschung
besteht nicht.
12. Vergütung, Umsatzsteuer, Kalkulationsrisiko, ausländische Steuern,
Fremdleistungen
12.1 Die Preise für die Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder
Vertrag und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
12.2 Die Angebotspreise von Chamaeleon sind freibleibend. Sie gelten netto, zuzüglich
der im Einzelfall anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
12.3 Die Zahlungen an Chamaeleon erfolgen in Euro. Der vertraglich vereinbarte
Preis ist an den Wechselkurs des Euro zur jeweiligen Fremdwährung (z.B. USDollar)
gekoppelt. Eine Anpassung des Preises erfolgt automatisch, wenn der
Wechselkurs um mehr als 1 % vom bei Vertragsabschluss geltenden Kurs abweicht.
Die Anpassung basiert auf den von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten
Wechselkursen.
12.4 Die Vergütung von Chamaeleon richtet sich nach Art und Umfang der Leistungen,
wie sie in der Auftragsbestätigung beschrieben und berechnet sind.
Soweit eine Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist, erfolgt die
Vergütung nach Aufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen der Chamaeleon
für die beteiligten Leistungsgruppen.
12.5 In der Vergütung sind die Leistungen und ggf. die Einräumung von Nutzungsrechten
enthalten.
12.6 Reise- und Nebenkosten sowie Spesen werden gesondert abgerechnet und
auf Anforderung des Kunden auch belegt.
12.7 Verursacht der Kunde durch nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen
des Vertrages höhere Kosten (z. B. für Produktion, Versand, Logistik, Zollabwicklung
etc.) als geplant, werden diese dem Kunden weiter berechnet. Das
gilt auch dann, wenn die nachträglichen Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrages zur Überschreitung einer Budget- Grenze führen.
12.8 Soweit bei Leistungen ausländischer Zulieferer oder Subunternehmer Umsatzsteuer
im jeweiligen Herkunftsland anfällt, ist der Kunde verpflichtet,
Chamaeleon von dieser ausländischen Umsatzsteuer freizustellen, sofern Chamaeleon
im Rahmen eines Vorsteuer-Vergütungsverfahrens oder einer vergleichbaren
Regelung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Chamaeleon stellt
dem Kunden in diesem Fall den vollen Rechnungsbetrag (inklusive der ausländischen
Umsatzsteuer) in Rechnung. Chamaeleon erstattet dem Kunden unverzüglich
nach Durchführung des Vorsteuer- Vergütungsverfahrens den tatsächlich
erhaltenen Erstattungsbetrag.
12.9 Soweit im Rahmen der Leistungserbringung künstlerische, kreative oder technische
Leistungen Dritter mit Sitz im Ausland bezogen werden und dafür eine
Quellensteuer im Sinne von § 50a EStG oder einer vergleichbaren ausländischen
Regelung anfällt, stellt der Kunde Chamaeleon von sämtlichen daraus
resultierenden steuerlichen Pflichten und Belastungen frei. Dies gilt unabhängig
davon, ob eine Erstattung aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens
möglich ist.
Entsprechende Steuerbeträge werden dem Kunden zusätzlich zu dem vereinbarten
Nettovergütungsbetrag weiterbelastet. Im Falle einer späteren Erstattung
oder Entlastung ist Chamaeleon verpflichtet, dem Kunden den Erstattungsbetrag
unverzüglich weiterzuleiten.
Diese Regelung gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde ausdrücklich
verlangt oder vorgibt, bestimmte ausländische Dritte zu beauftragen. In solchen
Fällen ist der Kunde verpflichtet, uns bei der steuerlichen Abwicklung,
insbesondere der Beantragung einer Freistellung oder Erstattung, umfassend
zu unterstützen, etwa durch Mitwirkung bei Anträgen, Abgabe von Erklärungen
oder Bereitstellung erforderlicher Nachweise.
13. Zahlungsbedingungen
13.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderten schriftlichen Vereinbarung
nichts anderes ergibt, sind Rechnungen netto (ohne Abzug) innerhalb
von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
13.2 Nach Beauftragung kann Chamaeleon aus der Gesamtauftragssumme einen
angemessenen Vorschuss anfordern, maximal jedoch 33% der vereinbarten
Vergütung.
13.3 Ist der Kunde mit der Zahlung einer Abschlagsrechnung in Höhe von mindestens
25% der Gesamtauftragssumme mehr als zehn Tage in Zahlungsverzug,
kann Chamaeleon vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Kunden zuvor
eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt hat. Ein Rücktritt ist ferner
zulässig, wenn über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahrens eröffnet
oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist.
13.4 Für in sich abgeschlossene Teile eines Auftrages ist Chamaeleon berechtigt,
für die erbrachten Leistungen Zwischenabrechnungen zu erstellen. Ist der
Kunde mit der Zahlung einer Zwischenabrechnung in Höhe von mindestens
25% der Gesamtauftragssumme mehr als zehn Tage in Zahlungsverzug, kann
Chamaeleon vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Kunden zuvor eine angemessene
Nachfrist zur Zahlung gesetzt hat.
13.5 Nach Auftragsausführung und Abnahme des Werkes/ Genehmigung der Leistungen
als vertragskonform erstellt Chamaeleon eine Schlussrechnung, in der
sämtliche Leistungen, Auslagen und Kosten, sowie die bereits geleisteten
Akontozahlungen ausgewiesen sind. Die Rechnung ist sofort ohne Abzug zur
Zahlung fällig.
13.6 Bei Zahlungsverzug ist Chamaeleon berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher
Höhe zu berechnen.
13.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Chamaeleon anerkannt
sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Düsseldorf Gerichtsstand; Chamaeleon ist
jedoch berechtigt, auch Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden
bzw. am Gerichtsstand gemäß einer vorrangigen Individualabrede zu erheben.
14.2 Für diese AGB und für die Vertrags- und Geschäftsbeziehung zwischen Chamaeleon
und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere
des UN-Kaufrechts, anwendbar.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Düsseldorf, 08.08.2025, Chamaeleon Digital Vision GmbH